BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Mitarbeitervorsorge

Legen Sie den Grundstein für Ihre Vorsorge!

Hier finden Sie in erster Linie Informationen zur Mitarbeitervorsorge für in einem Betrieb beschäftigte ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen.

 

Geltungsbereich


Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und nach dem 31.12.2002 begonnen haben sowie für freie Dienstverhältnisse, deren Beginn nach dem 1.1.2008 liegt.

Ausgenommen vom Geltungsbereich des BMSVG sind Arbeits- und freie Dienstverhältnisse

  • zu Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden,
  • der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, im Sinne des Landarbeitsgesetzes,
  • zum Bund, auf die dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zwingend regeln,
  • zu Stiftungen, Anstalten, Fonds oder sonstigen Einrichtungen, auf die das Vertragsbedienstetengesetz anzuwenden ist,
  • die dem Kollektivvertrag des Bundesforstgesetzes unterliegen, und
  • auf die das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz anzuwenden ist (Sonderregelungen für die Bauwirtschaft).