BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Information über die Anlegerentschädigung

Aufgrund der EU-Richtlinien, in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.

Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse unterliegt als österreichische Bank uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Anlegerentschädigung (§§ 93 ff BWG). Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H.

Anlegerentschädigung

Die Abfertigungsanwartschaft oder die Anwartschaft auf eine Selbständigenvorsorge des einzelnen Anwartschaftsberechtigten der Betrieblichen Vorsorgekasse ist mit einem Höchstbetrag von EUR 20.000,- gesichert.