BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Zusammenlegung der Ansprüche

Eine Übertragung der gesamten Abfertigung in die Betriebliche Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers oder in die Vorsorgekasse aus der Selbständigenvorsorge ist möglich, wenn

• ein gültiger Verfügungsanspruch vorliegt ODER

• wenn die Abfertigungsanwartschaft seit der Beendigung der Selbständigkeit bei einer Betrieblichen Vorsorgekasse mindestens drei Jahre beitragsfrei gestellt ist.

 

Bei der Zusammenlegung Ihrer Ansprüche werden keine Verwaltungskosten verrechnet!

 

Vorgangsweise für die Übertragung an eine andere BVK

Wenn die geforderten drei beitragsfreien Jahre oder ein Verfügungsanspruch vorliegt, kann ein Antrag auf Zusammenlegung Ihrer Ansprüche gestellt werden.

Hierfür bitten wir um Zusendung des Übertragungsformulars sowie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis).

 

Vorgangsweise für Übertragung an die BUAK BVK

Wenn Sie eine Zusammenlegung Ihrer Ansprüche bei unserer Vorsorgekasse wünschen, da wir als Ihre laufende Vorsorgekasse aufscheinen, können wir die Übertragung leider nicht selbst vornehmen.

Wir bitten Sie, sich in diesem Fall an jene Vorsorgekasse zu wenden, von welcher Sie eine Übertragung Ihres Guthabens wünschen.

Das Formular für die Übertragung können Sie jedoch gerne von unserer Homepage downloaden.