BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Beiträge und Beitragszeiten

Selbständige, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen

Beitragshöhe

Der Selbständige hat für die Dauer der Pflichtversicherung in  der Krankenversicherung nach dem GSVG einen monatlichen Beitrag in der Höhe von 1,53 % der (vorläufigen) Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung zu leisten.

Während es in der Krankenversicherung grundsätzlich zu einer Nachbemessung kommt, bleibt es in der Betrieblichen Vorsorge bei den einmal vorgeschriebenen Beiträgen. Die Vorschreibung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.

 

Freiberuflich Selbständige sowie Land- und Forstwirte

Beitragshöhe

Der Selbständige hat für die Dauer der Pflichtversicherung oder der Berufsausübung einen monatlichen Beitrag in der Höhe von 1,53 % der Beitragsgrundlage zu leisten.

Die Höhe der Beitragsgrundlage und die Einhebung der Beiträge sind je nach Beruf unterschiedlich. Details dazu können dem § 64 des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes entnommen werden.