BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Verfügungsmöglichkeiten

Sofern ein Verfügungsanspruch entstanden ist, übermitteln wir dem Anwartschaftsberechtigten automatisch ein Antragsformular. In diesem Antragsformular sind die folgenden gesetzlichen Verfügungsmöglichkeiten angeführt:

  • weitere Veranlagung in der Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK)

In diesem Fall ist es nicht nötig, das Formular an uns zurück zu schicken.

  • Auszahlung als Kapitalbetrag
  • Übertragung der Abfertigungsanwartschaft an die BVK des neuen Arbeit- bzw. Dienstgebers oder an die Vorsorgekasse aus der Selbständigkeit
  • Überweisung der Abfertigungsanwartschaft

 a) an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder an ein Versicherungsunternehmen, bei dem der Anwartschaftsberechtigte bereits Versicherter im Rahmen einer betrieblichen Kollektivversicherung ist

 b) an eine Pensionskasse (des aktuellen/früheren Arbeit- bzw. Dienstgebers)


Der Anwartschaftsberechtigte muss lediglich die von ihm gewünschte Auszahlungsart ankreuzen, die notwendigen Daten ergänzen und das Antragsformular gemeinsam mit den geforderten Unterlagen und der Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) an die   BUAK Betriebliche Vorsorgekasse retournieren.

BITTE BEACHTEN SIE!

Kreuzen Sie nur eine Verfügungsmöglichkeit an.

Zusätzlich ist Folgendes zu beachten:

  • Bei der Auszahlung als Kapitalbetrag wird vom errechneten Auszahlungsbetrag die Lohnsteuer von 6% abgezogen, während alle anderen Verfügungsmöglichkeiten steuerfrei sind.
  • Der Auszahlungsantrag muss bis zum Ablauf der Verfügungsfrist, das ist 6 Monate nach Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses, bei der BUAK Betriebliche Vorsorgekasse einlangen, da ansonsten die Auszahlung nicht mehr möglich ist und der Abfertigungsbetrag in der Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) weiterhin veranlagt wird. Anspruchsberechtigte ersehen dieses Ablaufdatum im Begleitschreiben zum Antragsformular.
  • Erhalten wir innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. des freien Dienstverhältnisses infolge Inanspruchnahme einer Pension keine Rückmeldung bezüglich der Verwendung des Auszahlungsbetrages, muss die Auszahlung als Kapitalbetrag vorgenommen werden.
  • Die Überweisung findet am Ende des Folgemonats nach Einlangen des Antrages statt (= gesetzliche Fälligkeit).