BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Veranlagungspolitik

Der gesetzliche Rahmen für die Veranlagungspolitik einer Betrieblichen Vorsorgekasse ist im   3. Abschnitt des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) geregelt. Der § 29 BMSVG sieht die Aufstellung von Veranlagungsbestimmungen vor bzw. im § 30 wird auf die Einhaltung der Veranlagungsvorschriften hingewiesen.

Die konservative Veranlagungspolitik der BUAK Betriebliche Vorsorgekasse spiegelt sich in erster Linie in der gewählten Anlagestrategie wieder, sprich bei der Festlegung der Bandbreiten der einzelnen Asset-Klassen.

Ein eigener Anlagebeirat kontrolliert laufend den Veranlagungserfolg sowie die Einhaltung der Anlagerichtlinien.