BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Verfügungsmöglichkeiten

Selbständige, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen / Freiberuflich Selbständige sowie Land- und Forstwirte

Sofern ein Verfügungsanspruch entstanden ist, übermitteln wir dem Selbständigen automatisch ein Antragsformular. In diesem Antragsformular sind die folgenden gesetzlichen Verfügungsmöglichkeiten angeführt:

  • weitere Veranlagung in der BVK

 In diesem Fall ist es nicht nötig, das Formular an uns zurück zu schicken.

  • Auszahlung als Kapitalbetrag
  • Übertragung der Abfertigungsanwartschaft an eine neue BVK nach der Wiederaufnahme der Gewerbeausübung bzw. der betrieblichen Tätigkeit oder an die BVK des neuen Arbeit- bzw. Dienstgebers
  • Überweisung der Abfertigungsanwartschaft

 a) an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie für eine nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung oder an ein Versicherungs-unternehmen, bei dem der Selbständige bereits Versicherter im Rahmen einer betrieblichen Kollektivversicherung ist

 b) an eine Pensionskasse (des aktuellen/früheren Arbeit- bzw. Dienstgebers)


Der Selbständige muss lediglich die von ihm gewünschte Auszahlungsart ankreuzen, die notwendigen Daten ergänzen und das Antragsformular gemeinsam mit den geforderten Unterlagen und der Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse retournieren.

BITTE BEACHTEN SIE!

Kreuzen Sie nur eine Verfügungsmöglichkeit an.

Zusätzlich ist Folgendes zu beachten:

  • Bei der Auszahlung als Kapitalbetrag wird vom errechneten Auszahlungsbetrag die Lohnsteuer von 6% abgezogen, während alle anderen Verfügungsmöglichkeiten steuerfrei sind.
  • Der Auszahlungsantrag muss bis zum Ablauf der Verfügungsfrist, das ist 6 Monate nach dem Entstehen des Verfügungsanspruches, bei der BUAK Betriebliche Vorsorgekasse einlangen, da ansonsten die Auszahlung nicht mehr möglich ist und die Selbständigenvorsorge in der BVK weiterhin veranlagt wird. Anspruchsberechtigte ersehen dieses Ablaufdatum im Begleitschreiben zum Antragsformular.
  • Erhalten wir innerhalb von 3 Monaten ab der Inanspruchnahme einer Eigenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung  oder gleichartiger Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, keine Rückmeldung bezüglich der Verwendung des Auszahlungsbetrages, muss die Auszahlung als Kapitalbetrag vorgenommen werden.
  • Die Überweisung findet am Ende des Folgemonats nach Einlangen des Antrages statt (= gesetzliche Fälligkeit).