Mitarbeitervorsorge
Legen Sie den Grundstein für Ihre Vorsorge!
Hier finden Sie in erster Linie Informationen zur Mitarbeitervorsorge für in einem Betrieb beschäftigte ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen.
Geltungsbereich
Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und nach dem 31.12.2002 begonnen haben sowie für freie Dienstverhältnisse, deren Beginn nach dem 1.1.2008 liegt.
Ausgenommen vom Geltungsbereich des BMSVG sind Arbeits- und freie Dienstverhältnisse
- zu Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden,
- der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, im Sinne des Landarbeitsgesetzes,
- zum Bund, auf die dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zwingend regeln,
- zu Stiftungen, Anstalten, Fonds oder sonstigen Einrichtungen, auf die das Vertragsbedienstetengesetz anzuwenden ist,
- die dem Kollektivvertrag des Bundesforstgesetzes unterliegen, und
- auf die das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz anzuwenden ist (Sonderregelungen für die Bauwirtschaft).