BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Konditionen

Keine versteckten Kosten - hier finden Sie unsere Kostensätze, die deutlich unter den höchstzulässigen gesetzlichen Werten liegen.

Verwaltungskosten
 
Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse ist berechtigt, von den erhaltenen Abfertigungsbeiträgen Verwaltungskosten im Ausmaß von 1,8 % abzuziehen und einzubehalten (bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 betrug die Höhe der Verwaltungskosten 2,2 %).
 

Barauslagen

Vergütung für die Vermögensverwaltung
 
Die Kosten für die Vermögensverwaltung belaufen sich auf 0,4 %.
Wenn die erzielten Veranlagungserträge eines Geschäftsjahres für die Vergütung dieser Kosten nicht ausreichen, wird der Unterschiedsbetrag auf neue Rechnung vorgetragen, da eine Belastung des Abfertigungsvermögens nicht zulässig ist.

 
Einhebungskostenvergütung der Krankenversicherungsträger
 
Soweit die Einhebung der Beiträge über die Träger der Krankenversicherung erfolgt, werden die von diesen für die Einhebung und Weiterleitung der laufenden Beiträge verrechneten Kosten in Höhe von 0,3 % dem Anwartschaftsberechtigten weiterverrechnet. Mit den Kosten des Datenaustauschs mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger werden die Anwartschaftsberechtigten nicht belastet.
 
Depotgebühren
 

Es wird ein Pauschalsatz von 0,05 % des veranlagten Abfertigungsvermögens verrechnet.
 
Kosten, die bei der Auszahlung entstehen
 
Die Übertragung der Abfertigungsanwartschaft von einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) auf eine andere hat, genauso wie die Auszahlung der Abfertigungsanwartschaft, durch alle beteiligten Vorsorgekassen, verwaltungskostenfrei zu erfolgen.
Fallen bei der Überweisung oder Auszahlung etwaige Spesen an, dürfen diese dem Anwartschaftsberechtigten verrechnet werden.

Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse trägt die Kosten der Überweisung auf ein Bankkonto, während die Kosten einer Postanweisung dem Anwartschaftsberechtigten verrechnet werden.


Übertragung von Altabfertigungsanwartschaften
 
Bei der Übertragung von Altanwartschaften an die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse werden Übertragungskosten in Höhe von 0,5 % des Übertragungswertes, höchstens aber EUR 100,--, verrechnet.