BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

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0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Entstehungsgeschichte

2001

Im Oktober 2001 haben sich der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Wirtschaftskammer - aufbauend auf der Diskussion der vergangenen Jahre - auf das Modell "Abfertigung Neu" geeinigt.
  
In den 14 Eckpunkten der Sozialpartnereinigung wurde zum Ausdruck gebracht, dass auch in der Bauwirtschaft das neue Abfertigungsmodell Anwendung findet und die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) für alte und neue Arbeitsverhältnisse zuständig sein wird.
  
Im Herbst 2001 wurden, parallel zu den allgemeinen Verhandlungen zur Umsetzung von "Abfertigung Neu", Gespräche der Sozialpartner im Baubereich aufgenommen. Mit März 2002 lagen die Gesetzesentwürfe vor; in der öffentlichen Diskussion während der Begutachtungsphase und in den darauf folgenden Wochen ging es im Wesentlichen um die Abstimmung der Sozialpartnerposition mit jener der Bundesregierung.

 

2002

Im Juni 2002 wurden vom österreichischen Gesetzgeber das
 
 "Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge"
 (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz - "BMVG", BGBl. I Nr. 100/2002)

                                                                              
und

eine Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes
 ("BUAG", Art. 11 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2002)

 
beschlossen. Die materiellrechtlichen Bestimmungen des neuen Abfertigungsanspruches traten mit 1.1.2003 in Kraft, die Bestimmungen betreffend Vorsorgekassen bereits mit 1.1.2002.

 

2007

Am 4.12.2007   wurde vom Gesetzgeber eine Änderung des "Bundesgesetzes über die betriebliche Mitarbeitervorsorge" beschlossen. Das Gesetz wurde umbenannt in

"Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz"  ( "BMSVG", BGBl. I Nr. 102/2007 )

und trat mit 1.1.2008 in Kraft.

Dadurch entstand auch die Notwendigkeit, eine Namensänderung von "BUAK Mitarbeitervorsorgekasse" in "BUAK Betriebliche Vorsorgekasse" vorzunehmen.

Weiters wurden freie Dienstnehmer in das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) einbezogen.

Ebenso ist für alle Gewerbetreibenden und "neuen Selbständigen", die in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert sind, die Betriebliche Selbständigenvorsorge ab sofort verpflichtend.

 

Gründungsdaten

19.09.2002  Gründung der BUAK BV-Kasse in der Gesellschaftsform einer GesmbH

05.11.2002  Erteilung der Konzession durch die Finanzmarktaufsicht

18.11.2002  Bewilligung der Veranlagungsbestimmungen und der Depotbank durch die

                    Finanzmarktaufsicht