BUAK

Lohn- und Sozialdumping

Garantiertes Entgelt im Baubereich
Am 01.05.2011 endeten die Beschränkungen der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit für die EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Unternehmen aus den oben genannten Mitgliedsstaaten können seitdem mit ihren Arbeitskräften ohne Schranken am österreichischen Markt teilnehmen. Zeitgleich trat das Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSDB-G) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, ein Unterlaufen der kollektivvertraglich festgesetzten, österreichischen Mindestlöhne zu vermeiden und damit das österreichische Lohnniveau für in Österreich tätige Arbeitnehmer/innen zu garantieren. Seit dem 01.01.2014 genießen auch die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien die volle Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit.

Unterentlohnung
Nach dem LSDB-G müssen in- und ausländische Arbeitgeber/innen in Österreich tätigen Mitarbeiter/innen aber grundsätzlich jenes Entgelt zahlen, das ihnen nach österreichischem Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien zusteht, ausgenommen die in § 49 Abs. 3 ASVG angeführten Entgeltbestandteile.

Die BUAK ist hier Kontrollorgan im Bereich der Bauwirtschaft. Die BUAK nimmt diese Aufgabe sehr ernst und führt Kontrollen auf Baustellen und in inländischen Lohnbüros durch. Die Prüfkompetenz umfasst sowohl in- und ausländische Arbeitnehmer/innen, die dem BUAG unterliegen

Informationen zur vermuteten Unterentlohnung an die BUAK 
Sind Sie in der Bauwirtschaft beschäftigt und haben Sie die Vermutung, dass eine Unterentlohnung vorliegt, können Sie uns anhand des nachstehenden Folders die wesentlichen Daten des Beschäftigungsverhältnisses zur Überprüfung übermitteln.

Natürlich können Sie auch persönlich im Kundendienst der BUAK vorsprechen. Bitte nehmen Sie zu Ihrem Termin die vorhanden Unterlagen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag/Dienstzettel) und zu Ihrer Entlohnung (Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnzettel/Lohnunterlagen, Auszahlungsbestätigungen/Banküberweisungsbelege) mit. 

Sie können Ihre Informationen auch anonym an uns per Mail an anonymer-posteingang-sbb@buak.at übermitteln.
Ihre Absendedaten werden automatisch anonymisiert und an die entsprechende Person weitergeleitet.
 
Nähere Informationen finden Sie im nachstehenden Folder.

 

Informationsfolder zum Thema Lohn- und Sozialdumping