BUAK

ArbeitnehmerInneninformation

War ein/e Arbeitnehmer/in in einem Baubetrieb beschäftigt, der dem Bauarbeiter-Urlaubs und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegt, so erhält er/sie vierteljährlich, rund sechs Wochen im Nachhinein, eine Information über alle Ansprüche, die bei der Bauarbeiter-Urlaubs und Abfertigungskasse (BUAK) geltend gemacht werden können.
 

Adresse
Der Versand erfolgt an die private Adresse des/der Arbeitnehmer/s/in. Daher ist es dringend nötig, dass der BUAK eine Adressänderung mittels Kopie eines Meldezettels bekannt gegeben wird.


 

Bankverbindung
Wenn der/die Arbeitnehmer/in noch keine gesicherte Kontoverbindung bei der BUAK gespeichert hat, so wird mit der Zusendung der ArbeitnehmerInneninformation eine Bankbestätigung mitversandt.

Sollte sich die Bankverbindung ändern, so ist diese der BUAK erneut mit einer Bankbestätigung bekanntzugeben.
Finden Sie hier weitere Informationen zu Auszahlungen.

Beschäftigungszeiten seit Jahresbeginn
Es werden alle Beschäftigungsverhältnisse, welche im jeweiligen Jahr gemeldet wurden, aufgelistet. Dies betrifft auch Beschäftigungsverhältnisse, die aus einer Urlaubsersatzleistung bei der BUAK entstehen.


Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch umfasst eine chronologisch geordnete Aufstellung Ihrer persönlichen Urlaubsansprüche zum Zeitpunkt der Erstellung der ArbeitnehmerInneninformation.


Urlaubsverfälle gem §7 Abs. 6 BUAG
In diesem Abschnitt der ANI erhalten Sie einen Einblick, wann ein möglicher Urlaubsverfall eintritt.


Abfertigung nach BUAG (Alt)
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über mögliche bestehende Abfertigungsansprüche nach dem BUAG (Abfertigung alt).


Abfertigung nach BMSVG (Neu)
Haben Sie bis zum 31.12.2005 die Anspruchsvoraussetzungen für die Abfertigung nach dem BUAG nicht erworben, so unterliegt Ihr Abfertigungsrecht den Bestimmungen der "Abfertigung neu" nach dem Bundesgesetz über das betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge Gesetz (BMSVG).


Winterfeiertagsregelung
In diesem Abschnitt der ANI finden Sie Informationen über Ihre Ansprüche auf ersatzweisen Anspruch auf Winterfeiertagsvergütung.


Schlechtwetterentschädigung
Für alle ArbeitnehmerInnen, die bei Betrieben, die dem Bauarbeiter-Schlechtwetter Entschädigungsgesetz (BschEG) unterliegen, beschäftigt sind, ist ein Antrag auf Refundierung des Lohnes möglich (seitens des Betriebes). Waren Sie im laufenden Quartal mindestens einen Tag bei einem Betrieb beschäftigt, der dem BschEG unterliegt, ist in der ArbeitnehmerInneninformation ersichtlich, ob Schlechtwetter-Stunden für Sie beantragt wurden.


Informationen zu Anzeigen wegen Unterentlohnung
Sollte festgestellt werden, dass Sie nicht entsprechend den österreichischen KV-Bestimmungen entlohnt worden sind, wird Anzeige gegen das betroffene Unternehmen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.


Informationen zum Sachbereich Überbrückungsgeld
Angabe der Wochen, die für die Regelung zum Überbrückungsgeld angerechnet werden können bzw. Information über die Überbrückungsabgeltung.

Muster ArbeitnehmerInneninformation mit Erklärungshilfe