BUAK

SWE Einreichung

Einreichung
Der Betrieb hat die Möglichkeit, die Rückerstattung ausbezahlter Schlechtwetterentschädigung (60% vom Ist-Lohn) bei der BUAK geltend zu machen.

  • Der Antrag auf Rückerstattung der in einem Abrechnungszeitraum ausbezahlten Beträge kann innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes gestellt werden.
     
  • Die Refundierung an den Betrieb erfolgt nach der Prüfung des Antrages (Wetterkriterien) durch die BUAK.
     
  • Der Betrieb erhält den Refundierungsbetrag plus einen Pauschbetrag in Höhe von 30 % (als Abgeltung für die in der Zeit des Arbeitsausfalles geleisteten Sozialabgaben).
     

Enthalten die Anträge fehlerhafte Daten, werden Korrekturanträge an den Betrieb gesendet. Es können auf dem Korrekturantrag ergänzende Mitteilungen, wie z.B. die Art der Tätigkeiten, die nicht ausgeführt werden konnten, vermerkt werden.

Wird der Antrag trotz Stellungnahme bzw. näheren Erläuterungen aufgrund der Witterungssituation nicht verrechnet, erhält der Betrieb ein entsprechendes Ablehnungsschreiben samt einem Rohbericht der Wetterdaten dieses Tages.

Die Einreichung für Schlechtwetterstunden ist über das eBUAK-Portal Anwendung "Schlechtwetter" möglich.


Einreichung durch Direktdatenaustausch
Es besteht auch die Möglichkeit, Schlechtwetteranträge per XML-Direktdatenaustausch durchzuführen.