BUAK

Rechtliche Grundlagen

Am 20.03.1946 wurde das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz (BArbUG) durch den Nationalrat beschlossen, welches am 26.05.1946 in Kraft trat.
 
Mit diesem Gesetz wurde die Bauarbeiter-Urlaubskasse (BUK), eine der ersten sozialpartnerschaftlichen Institutionen Österreichs, geschaffen. Durch das BArbUG war es den BauarbeiterInnen möglich, trotz Unterbrechungen der Arbeitsverhältnisse und dem Wechsel des Betriebes, einen Erholungsurlaub zu erwerben und zu verbrauchen. Die gesetzliche Regelung konnte auf kollektivvertraglichen Bestimmungen der Zwischenkriegszeit aufbauen. 
 
Im Laufe der Jahre wurde das BArbUG vielfach novelliert und zum heutigen Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) erweitert.
 
So erhielt die BUAK weitere Aufgaben, wie die Schlechtwetterentschädigung und die Winterfeiertagsvergütung übertragen und wurde in Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) umbenannt.
 
Mit der Gründung einer eigenen Mitarbeitervorsorgekasse und Erweiterung in eine Betriebliche Vorsorgekasse, die auch Selbständigen offen steht, ist die BUAK bewusst in den Markt mit privatwirtschaftlicher Konkurrenz eingetreten.
 
Während der Sachbereich der Schlechtwetterentschädigung im BSchEG (Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungs-Gesetz) geregelt wird, finden sich die gesetzlichen Bestimmungen zu den anderen Sachbereichen im BUAG.
 
Von 01.01.2013 - 31.12.2018 war die BUAK als Dienstleisterin für den Sozial- und Weiterbildungsfonds tätig. In diesem Sinne wurde der Sozial- und Weiterbildungsfondsbeitrag (SOBeitrag) bei Betrieben mit Sitz außerhalb Österreichs eingehoben.
Seit 2014 verwaltet die BUAK mit dem Überbrückungsgeld einen weiteren Sachbereich.

 
2017 wird die Auftraggeberhaftung zur Absicherung der Lohnansprüche von entsandten oder grenzüberschreitend überlassenen Arbeitnehmern für die Erbringung von Tätigkeiten im Baubereich in Österreich durch das neue Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz geschaffen und damit der Anwendungsbereich der Haftungsbestimmungen breiter gefasst als im BUAG.
 
Meilensteine der BUAK
 
1946
Gründung der Bauarbeiter-Urlaubskasse (BUK) als sozialpartnerschaftliche Institution für die Bauwirtschaft.
 
 
 
1968
Einführung der Meldepflicht von ArbeitnehmerInnen durch den Betrieb an die BUAK. Dadurch entfiel der Kauf von Urlaubsmarken und das Führen eines Urlaubsbuches durch den/die ArbeitnehmerIn.



1987
Schaffung der Abfertigungsregelung für die BauarbeiterInnen und
 Umbenennung in Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Durch Kollektivverträge wurden schrittweise immer längere Unterbrechungen der Arbeitsverhältnisse zugelassen ohne die Abfertigungsansprüche zu verlieren und eine gesetzliche Branchenregelung verwirklicht.



1996
Eingliederung der Schlechtwetterentschädigung in die BUAK.



1996
Einführung der Winterfeiertagsregelung, um die Jahresbeschäftigung in der Baubranche zu verbessern.



2002
Gründung der Mitarbeitervorsorgekasse um den Wechsel von der Branchenregelung des Baubereichs in ein anderes Abfertigungsrecht zu ermöglichen. Einbeziehung von BauarbeiterInnen, mit Übergangsregelungen, in die Mitarbeitervorsorgeregelung (BMVG).



2003
Einrichtung von Onlinediensten auf der Homepage der BUAK. Den Betrieben wird die Eingabe von diversen Meldungen im Onlineverfahren ermöglicht.



2005
Einführung der Meldepflicht von ArbeitnehmerInnen durch Betriebe, deren Sitz im Ausland ist.



2006
Umstellung auf tageweise Zuschlagsverrechnung.
Gründung der BUAK Schulungen GmbH.



2008   
Umwandlung der Mitarbeitervorsorgekasse in eine Betriebliche Vorsorgekasse, sodass neben Betrieben nun auch Selbständige unsere Leistung in Anspruch nehmen können (BMSVG ersetzt BMVG).



2009
Richtungsweisende Novelle des BUAG durch das Bundesgesetzblatt I Nr. 70/2009. Die Kontrollbefugnisse der BUAK werden erweitert. Die Zusammenarbeit mit den Behörden wird intensiviert. Bekanntgabe von Arbeitsverhältnissen durch ArbeitnehmerInnen nach 8 Monaten führt nur mehr dann zur Anrechnung, wenn die Betriebe die vorgeschriebenen Zahlungen auch begleichen.



2010
Erneute Novelle des BUAG durch das Bundesgesetzblatt Nr. 59/2010 mit In-Kraft-Treten 01.01.2011: Umstellung der Urlaubsperiode von 47 Anwartschaftswochen auf ein Kalenderjahr (52 Wochen), Entfall der Regelung zum Ersatzurlaubstag für einen Samstagfeiertag, Erhöhung der Nebenleistungen auf 30,1%, automatische Auszahlung der Winterfeiertagsvergütung an die ArbeitnehmerInnen.



2012
Installation der Baustellendatenbank zur Meldung von Bauarbeiten.



2013
"Hitze" ist ein weiteres Schlechtwetterkriterium; Übernahme des Schichturlaubes ins BUAG; Angabe einer festgestellten Unterentlohnung auf der ANI (Arbeitnehmerinformation). BUAK wird als Dienstleister für den AÜG-Fonds (Arbeitskräfte-Überlasser-Fonds) tätig (bis 31.12.2018).



2014
Verpflichtende Portaleingabe für Betriebe. Neue Verfallsregelung für den Sachbereich Urlaub und Winterfeiertagsvergütung. Einführung der Urlaubsersatzleistung sowie neuer Sachbereich Überbrückungsgeld.



2015
Inkrafttreten des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, des Sozialsystems und des fairen Wettbewerbs. Die BUAK wird in die gemeinsame Behördenkooperation zum Vollzug des SBBG eingegliedert.
 


2017
Auftraggeberhaftung nach dem Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Die BUAK übernimmt die Kontrolle der Haftungsbestimmungen nach § 9 LSD-BG. Verdopplung der MitarbeiterInnen im Bereich der Sozialbetrugsbekämpfung innerhalb der BUAK.

 

2018

Die Lage und das Ausmaß sowie der Einsatzort einer Teilzeit - Beschäftigung oder fallweisen Beschäftigung sind spätestens bei Arbeitsbeginn an die BUAK zu melden.

 

2019

Meldeverpflichtung für öffentliche Auftraggeber/innen und Sektorenauftraggeber/innen bei der Vergabe von Bauaufträgen mit einer Auftragssumme ab 100.000,-- Euro in die BUAK Baustellendatenbank