BUAK

Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG)

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgeset BUAG

Das Bauarbeiter-Urlaubs und Abfertigungsgesetz (BUAG), gibt verbindliche Rahmenbedingungen vor, und ist damit ein wichtiger Baustein für fairen Wettbewerb und Gewährleistung sozialer Mindeststandards in der Bauwirtschaft.

Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), eine der ersten sozialpartnerschaftlichen Institutionen Österreichs, ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, deren Leitung paritätisch durch die Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen erfolgt.

Sie wurde 1946 zur Verwaltung des Bauarbeiter-Urlaubsgesetzes (BarbUG), welches vom Nationalrat am 26.05.1946 beschlossen wurde, gegründet (als Bauarbeiter-Urlaubskasse, BUK). 1987 wurde eine Abfertigungsregelung für BauarbeiterInnen in das BarbUG aufgenommen, wodurch das Gesetz in Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) umbenannt wurde und auch die BUK ihren heutigen Namen BUAK erhielt.

 
Seit der Erweiterung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes um den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung und der Übernahme der Verwaltung der Schlechtwetterentschädigung vom Arbeitsmarktservice (beides im Jahr 1996), verwaltet die BUAK bis Ende 2013 vier Sachbereiche.

Bauarbeiter-Schlechtwetter- Entschädigungsgesetz BSchEG


Die Schlechtwetterentschädigung ist im Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz(BSchEG) geregelt.
 
Grundgedanke dieser Regelung ist es, das Risiko des Schlechtwetters und die damit verbundenen Kosten auf eine Gemeinschaft aufzuteilen, damit der Schaden für den/die Einzelne/n möglichst gering gehalten werden kann. Unter dem Begriff Schlechtwetter im Sinne dieses Bundesgesetzes versteht man arbeitsbehindernde atmosphärische Ein- und Folgewirkungen solcher Störungen, welche die Aufnahme oder Fortsetzung der Arbeit verhindern.